Uwe Igel Energieberatung

Zertifizierter Energieeffizienz Experte


Meine Leistungen

Ich biete Dienstleistungen, die erkennbare Resultate garantieren und eine positive Auswirkung auf den Energieverbrauch haben.


Merkmale meiner Beratung sind:


• Neutralität und Unabhängigkeit
• Hohe Fachliche Qualifikation und Kompetenz
• Sehr hohe Qualität der Beratung
• Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Termintreue


  • Nachweisführung bei Heizungstausch


  • Energieausweis


  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

 

  • Energieberatung 

 

  • Fördermittelberatung / Beantragung

 

  • Baubegleitung


Für alle von mir angebotenen Dienstleistungen benötige ich folgende Daten:


Adresse und Baujahr des Gebäudes
• Nutzung des Gebäudes (Wohnen, Gewerbe, Wohnen und    Gewerbe)
• Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen
• Baujahr der Heizung, verwendeter Energieträger
• Leerstandszeiten und -flächen, der Gesamtleerstand darf    30 % nicht übersteigen!
• Verbrauchsdaten für Heizen (und Warmwasser, wenn            bekannt) über mindestens 36 Monate, die jüngste                  vorliegende Abrechnungsperiode ist eingeschlossen, die    Leerstände kleiner 30% am Gesamtzeitraum
• Angaben zur Kühlung und Einsatz von Klimaanlagen
• Angaben zu energetischen Sanierungen (Austausch der      Fenster, Dämmung Dach, Keller, Wände)
• Gebäudefotos zur Beurteilung der Anlagentechnik                (Heizung) und der Gebäudehülle (Dach, Außenwände,          Fenster)
• Gebäudepläne (alle Etagen, Dach, Ansichten)



Nachweisführung bei Heizungstausch


Das BMWK (Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz) hat die Richtlinien zur Heizungsförderung letztmalig im Januar 2023 angepasst. Vor allem in Bestandsbauten soll dadurch ein noch höherer Klimaschutzeffekt erreicht und die Unabhängigkeit von russischem Gas und Öl gestärkt werden. Im Rahmen der geplanten Reform des GEG soll 2024 auch die Förderung geändert werden, doch die ist nicht immer besser als 2023!


Darum lohnt sich das Warten nicht:


Viele Hausbesitzer werden den möglicherweise geplanten Heizungswechsel in diesem Jahr auf 2024 verschieben. Die Nachfrage wird sprunghaft ansteigen, Hersteller und Handwerk kaum hinterherkommen. Lange Wartezeiten plus Preissteigerungen, inkl. Inflation, sind die Folge. Am Ende sind die Gesamtkosten höher als die Einsparungen durch mögliche höhere Förderung.


  • Förderung 2024: Höhere Fördersätze, aber geringere förderfähige Kosten
  • Heizungsförderung im Bestandsbau 2023
  • Nachweispflicht


Förderung 2024 Höhere Fördersätze, aber geringere förderfähige Kosten


Ein aktueller Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Im Rahmen der Reform des GEG wurde bereits eine Anpassung der Heizungsförderung für 2024 angekündigt. Da eine finale Entscheidung noch aussteht, sowohl zum GEG als auch zur Förderung, bleiben Verbraucher weiter im Unklaren. Nach aktuellem Plan werden die Fördersätze erhöht, die förderfähigen Kosten jedoch halbiert. Damit kann es natürlich sein, dass die Erstattung 2024 insgesamt geringer ausfällt als 2023.


Heizungsförderung im Bestandsbau 2023


Grundsätzlich wird beim Thema Heizungsförderung zwischen Bestands- und Neubau unterschieden. In folgendem Absatz erhalten Sie alle wichtigen Antworten zur Förderung im Bestand.
Für alle regenerativen Heizsysteme, wie die Wärmepumpe oder Hybridheizungen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, erhalten Sie nach wie vor hohe staatliche BAFA-Förderzuschüsse. Zwar sind diese nach der Anpassung etwas gesunken, aber immer noch auf einem hohen Niveau. Für eine Wärmepumpe können Sie beispielsweise immer noch bis zu 40 Prozent Förderung erhalten.


Nachweispflicht

EWärmeG – Heizungstausch in BaWü
Das EWärmeG BW ist ein Landesgesetz in Baden-Württemberg, das für Gebäude gilt, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Nach einem Heizungstausch muss der Eigentümer fortan Erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung einsetzen.
Haben Sie eine neue Heizung einbauen lassen oder planen Sie dies zu tun, müssen Sie spätestens 18 Monate danach mit 15 % Erneuerbaren Energien heizen oder Ersatzmaßnahmen nachweisen. Die für Sie zuständige unteren Baurechtsbehörde prüft den Nachweis.


Verbindliche Aussagen zum EWärmeG gibt es nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Ein aktueller Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Im Rahmen der Reform des GEG wurde bereits eine Anpassung der Heizungsförderung für 2024 angekündigt.


Energieausweis


Was ist ein Energieausweis?


Ein Energieausweis ist ein amtliches Dokument für ein Gebäude, in welchem der Verbrauch bzw. Bedarf an Energie für das Gebäude angegeben ist. Anhand einer Farbskala und weiteren Werten informiert er insbesondere über den Heizenergie- und Warmwasserverbrauch oder – bedarf eines Hauses. Für potenzielle Mieter oder Käufer ist es so einfacher, die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten einer Immobilie einzuschätzen.

Mit dem Energieausweis werden Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Qualität untereinander vergleichbar.


Wann muss ein Energieausweis vorliegen?


Wird ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes vermietet oder verkauft, so ist dem Interessenten ein Energieausweis vorzulegen bzw. zugänglich zu machen.
Wird ein Gebäude energetisch saniert oder umgebaut, so ist ebenfalls ein Energieausweis zu erstellen.
In Immobilienanzeigen sind verpflichtend Angaben zum Energiebedarf, zum wesentlichen Energieträger fürs Heizen, zum Baujahr und zur Energieeffizienzklasse zu machen.
Für kleine Gebäude (bis 50 m² Nutzfläche) und Baudenkmäler müssen keine Energieausweis ausgestellt werden.

Für bestehende Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten kann zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis gewählt werden.
Für Wohngebäude bis 4 Wohnungseinheiten, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis zu erstellen (Ausnahme: Der Bau oder spätere energetische Sanierungen entsprechen dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977).
Für Neubauten und Sanierungsvorhaben ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.


Energiebedarfsausweis

Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie eine Immobilie benötigt. Er basiert auf Berechnungen zur Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik für Heizung, Lüftung etc. Daher geben die Kennwerte des Bedarfsausweises zuverlässige Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf. 

Energieverbrauchsausweis

Grundlage des Energieverbrauchsausweises sind dagegen die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre, der je nach individuellem Nutzungsverhalten stark schwanken kann.

Beide Energieausweisarte sind 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer ausgestellt werden.



 


Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

 


Der Sanierungsfahrplan ist ein ganzheitliches Konzept. Er gibt Ihnen einen Überblick über den energetischen Zustand eines Hauses und zeigt einen sinnvollen Weg, um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu erhöhen. Mit aufeinander abgestimmten Sanierungsmaßnahmen wird gezeigt, wie Sie Ihr Gebäude nachhaltig Schritt für Schritt sanieren können.

 


Ablauf

 

 

  • erstes Beratungsgespräch und Besichtigung vor Ort
  • Erfassung des energetischen Zustandes
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  • Erstellen des individuellen Sanierungsfahrplanes
  • Abschlussgespräch und Erläuterung des Sanierungsfahrplanes mit dem Eigentümer

 

 

 

Energieberatung für Einzelmaßnahmen und kleinere Sanierungspakete

 

Bei der Energieberatung werden die von Ihnen gewünschten Teilbereiche Ihres Hauses in Augenschein genommen. Das können z.B. die Fenster, die Haustüre oder die Haustechnik sein. Diese werden analysiert, damit Sie das Beste energetische Ergebnis bekommen.

 

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn:

Ihr Gebäude in Deutschland steht
• der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn        Jahre zurückliegt
• das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient

 

 


 Fördermittelberatung / Beantragung

 

 Für die energetische Sanierung an Gebäuden gibt es von Bund, Länder und EU zahlreiche Finanzhilfen und Fördermittel. Da kein Gebäude einem anderen gleicht, biete ich Ihnen eine auf Ihr Gebäude passende Energieberatung und Fördermittelauswahl an.

 

Info für Bestandsimmobilien

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/

 

 Info für Neubau

 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/




Baubegleitung



Verbessern Sie Ihre Position bei Ihrem Bauvorhaben!
Als Baubegleiter stehe ich in jeder von Ihnen gewünschten Bauphase als Ihr Interessenvertreter zu Ihrer Verfügung. Die Baubegleitung beginnt nicht erst mit dem Hausbau, sondern setzt sehr viel früher an.


Eine förderfähige Baubegleitung spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Es ist besser, ein paar Hundert € in die Energieberatung zu investieren, als später viele Tausend € aufgrund falsch getroffener Entscheidungen in den Sand zu setzen.


Gebrauchtimmobilien haben häufig typische Schwachstellen und manchmal eine marode Bausubstanz. Hier minimiert die Beurteilung des Gebäudezustands durch einen Energieberater das Risiko, dass die energetischen Sanierungsinvestitionen unerwartet explodieren.


Der Bund fördert den Einsatz einer professionellen Baubegleitung durch Energieberater während der Sanierung mit einem Zuschuss von 50 Prozent der Kosten. 


Mein Job ist die Qualitätskontrolle und die Qualitätssicherung. Ratgeber von Anfang bis zum Ende. Egal ob Sie kaufen, bauen, renovieren oder modernisieren möchten, vorher müssen die richtigen Entscheidungen getroffen werden.


 

Anerkannt und Eingetragen bei